Honorar
Die Honorierung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt gemäß den Richtlinien der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Bitte beachten Sie, dass Ihre private Krankenversicherung die Behandlungskosten möglicherweise nicht vollständig übernimmt. Etwaige Restkosten sind von Ihnen selbst zu tragen. Ich empfehle Ihnen daher, sich vor Beginn der Therapie über die konkreten Erstattungsbedingungen bei Ihrer Versicherung zu informieren.
Die Kostenübernahme für Psychotherapie hängt vom individuellen Versicherungsvertrag ab.
Private Krankenversicherung
Die Erstattung richtet sich nach den in Ihrem Vertrag vereinbarten Leistungen. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn, welche Leistungen abgedeckt sind und welche Voraussetzungen für die Kostenerstattung erfüllt sein müssen.
Beihilfe
Für Beihilfeempfänger gelten besondere Regelungen. Informieren Sie sich bitte vorab über die konkreten Bedingungen und erforderlichen Nachweise zur Kostenübernahme.
Heilfürsorge
Wenn Sie über Heilfürsorge versichert sind, erfolgt die Abrechnung der Psychotherapie direkt mit der zuständigen Heilfürsorgestelle. Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Für eine reibungslose Abwicklung ist es wichtig, dass Sie die erforderlichen Genehmigungen und Formalitäten mit Ihrer Heilfürsorgestelle abstimmen.
Selbstzahler*innen
Wenn Sie die Therapie selbst finanzieren, erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen. Für manche Menschen hat dies Vorteile: Es müssen keine Diagnosen an die Krankenkasse übermittelt werden, die Therapie kann kurzfristig beginnen und individuell gestaltet werden. Auch Themen, die über den Krankheitsbegriff hinausgehen – etwa persönliche Weiterentwicklung oder Lebensfragen – können so Raum finden. Gerne erhalten Sie eine entsprechende Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Versicherung oder für steuerliche Zwecke. Das Honorar beträgt ab 129,00€ pro Therapiestunde (50min.)
Gesetzliche Krankenversicherung
Eine direkte Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist in meiner Privatpraxis leider nicht möglich. Eine Erstattung kann jedoch im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 3 SGB V erfolgen. Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie mit Ihrer Krankenkasse, ob dieses Verfahren von Ihrer Kasse unterstützt wird. Das Erstgespräch findet in diesem Zusammenhang zunächst auf eigene Kosten statt. Sollte Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten nicht vollständig übernehmen, ist die verbleibende Differenz von Ihnen zu tragen.
